Straßenausbaubeiträge bürgerfreundlich gestalten

Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger im System ermöglichen

Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP haben sich heute in einem Antragsentwurf darauf verständigt, die Landesregierung aufzufordern, das bestehende System der Straßenausbaubeiträge für Anlieger (§ 8 KAG) zu modernisieren, bürgerfreundlich auszugestalten und insbesondere auf mögliche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger hin zu überprüfen. Dazu erklären die beiden Fraktionsvorsitzenden, Bodo Löttgen (CDU) und Christof Rasche (FDP):

„Das System der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen stellt grundsätzlich einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Anlieger und dem Nutzen für die Allgemeinheit dar. Dennoch weist das bestehende System für viele Anlieger nicht die notwendige Transparenz auf und führt – auch wegen der Kostensteigerungen im Straßenbau – zu teils unvertretbar hohen finanziellen Belastungen.

Damit wird die Akzeptanz eines – über Jahrzehnte bestehenden Systems – in Frage gestellt. Dazu kommt, dass viele Bürgerinnen und Bürger die unterschiedlichen, auf der jeweiligen Finanzkraft der Kommune fußenden Regelungen, als ungerecht empfinden.

Diese Kritik und die mangelnde Akzeptanz aus der Bürgerschaft nehmen wir ernst. Die Fraktionen von CDU und FDP setzen sich daher für eine bürgerfreundliche Modernisierung der gesetzlichen Grundlage ein. Unter Anerkennung der kommunalen Selbstverwaltung und im Schulterschluss mit den Städten und Gemeinden sollen alle Möglichkeiten zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern geprüft werden. Diese Prüfung muss sowohl die wirtschaftliche Leistungskraft der Anlieger, als auch die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen berücksichtigen.

Konkret beauftragen wir die Landesregierung damit:

  • Dafür Sorge zu tragen, dass verpflichtend eine zeitlich vorgelagerte Bürgerbeteiligung bei kommunalen Straßenausbauvorhaben durchgeführt wird.
  • Zu prüfen, ob im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, die Kommunen zukünftig selbst über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem KAG entscheiden können und eine Regelung für Härtefälle zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme geschaffen werden kann.
  • Die Möglichkeit der Zahlungsmodalitäten zu vereinfachen, indem ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlungen zum Basiszinssatz eingeführt wird.

Wir sind überzeugt, im Laufe des damit beginnenden Beratungsverfahrens spürbare Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.“

Quelle: MedienINFO 166 – Dienstag, 20. November 2018, bitte hier klicken

    

Fotos: 23.11.2018 – Sanierung und Ausbau der maroden Kreuzstraße in Würselen