Höne: Erschließungskosten müssen verjähren
Die NRW-Koalition wird – wie angekündigt – Konsequenzen aus dem Verfassungsgerichtsurteil ziehen, nach dem es Bewohner von Neubaugebieten Klarheit über mögliche Kosten von Ersterschließungen geben muss. Das Gericht hatte Fristen von 30 Jahren als zu lang kritisiert. Auf Antrag der Lesen Sie weiter!