Höne: Erschließungskosten müssen verjähren

Die NRW-Koalition wird – wie angekündigt – Konsequenzen aus dem Verfassungsgerichtsurteil ziehen, nach dem es Bewohner von Neubaugebieten Klarheit über mögliche Kosten von Ersterschließungen geben muss. Das Gericht hatte Fristen von 30 Jahren als zu lang kritisiert. Auf Antrag der NRW-Koalition aus FDP und CDU sollen 15 Jahre nach dem Bau einer Straße keine Beiträge mehr eingezogen werden können. Dazu erklärt Henning Höne, Sprecher für Kommunales der FDP-Landtagsfraktion:

„Eine Kommune muss, wenn sie das erste Mal eine Straße errichtet, die Anlieger an den Erschließungskosten beteiligen. Bisher konnten in NRW die Beiträge auch Jahrzehnte nach der Baumaßnahme eingezogen werden. Das kann für viele Anlieger eine große Überraschung sein. Nun hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass eine Verjährungsfrist von 30 Jahren aus Rheinland-Pfalz nicht rechtens ist. Das Urteil und die dazugehörige Begründung geben uns einen klaren, rechtlichen Rahmen für eine Regelung in Nordrhein-Westfalen.

Wir wollen eine rechtssichere, bürgerfreundliche Lösung. Die Verjährungsfrist für Beiträge zur Ersterschließung sollte bei 15 Jahren liegen. Das gibt den Bürgerinnen und Bürgern Planungssicherheit, während die Kommunen ausreichend Zeit zur oft komplexen Abrechnung haben. Für bestehende Fälle ist eine sachgerechte Übergangslösung zu finden. Eine entsprechende gesetzliche Regelung streben wir innerhalb des ersten Quartals 2022 an.“

Entschließungsantrag der NRW-Koalition – zum Download: bitte hier klicken.

Textquelle: FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen

Foto: Andreas Carduck