FDP-Antrag vom 23.01.2023 „Vergabe von Grundstücken nach dem Erbbaurecht“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 

hiermit beantragt die Fraktion, Grundstücke die im Eigentum der Stadt oder der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEW) sind (z.B der ehemalige Sportplatz Lindenplatz und Grundstücke am Reckerpark) nach dem Erbbaurecht zu veräußern.

Begründung:

Wir wollen dadurch erreichen, dass der Wohnungsbau, sich nicht nur aus privaten Initiativen entwickelt. Diesen unterstützen wir zwar ausdrücklich, jedoch versprechen wir uns durch diesen Antrag eine Senkung der in Würselen extrem hohen Mietpreise. Gerade diese überfordern zahlreiche Haushalte in unserer Stadt.

Wir wollen den öffentlich geförderten Wohnungsbau in Würselen nach vorne bringen, um dadurch günstige Mieten zu ermöglichen und gleichzeitig dazu beitragen, die Mietpreise und die Grundstückspreise zu stabilisieren.

Folgende Kriterien sollen dabei beachtet werden:

  • Grundstücksvergabe im Erbbaurecht
  • Veräußerung von Grundstücken nicht nur über den höchsten Preis, sondern entsprechend der Qualität der Idee für die Bebauung und Nutzung
  • Qualitätssicherung durch Wettbewerb
  • Sozialgerechte Bodennutzung, Schaffen von günstigen Wohnungen
  • Entwicklung lebendiger, sozialer, städtebaulich und architektonisch attraktiver und nachhaltiger Projekte
  • Wahl von Entwicklern, die Erfahrung im Bereich des sozialen Wohnungsbaus haben

Wir sind überzeugt, dass hier in unserer Stadt, Investoren und Projektentwickler sind, die diese Erfahrungen haben und damit sicherstellen, dass erfolgreich, dies umgesetzt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Carduck und Fraktion

Zum Antrag, bitte hier klicken: Antrag vom 23.01.2023 – Antrag von Grundstücken nach dem Erbbaurecht