Vortrag der Präsidentin VerfGH NRW Dr. Ricarda Brandts im Landgericht Aachen

Das Landgericht Aachen und der Aachener Anwaltverein veranstalteten am 29. Januar 2020 mit der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen (VerfGH) Dr. Ricarda Brandts, einen Vortrag unter dem Titel „Neue Aufgaben des Verfassungsgerichtshofs NRW und die Bedeutung der Individualverfassungsbeschwerde für die Bürgerrechte“.

Seit Januar 2019 können Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen ihre Rechte aus der Landesverfassung durch eine Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof in Münster geltend machen. Welche Fragen beschäftigen den VerfGH seitdem? Wie wirkt sich der neue Rechtsbehelf aus? Welche Erfahrungen hat der VerfGH im ersten Jahr gemacht? Über diese Fragen und über weitere interessante Aspekte hatte die Präsidentin vorgetragen.

Im Anschluss an ihren Vortrag stand sie für Fragen der Teilnehmer zur Verfügung. Die Podiumsdiskussion führte der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen, Rechtsanwalt Dr. Werner Pfeil, Mitglied der FDP-Landtagsfraktion.

Thema war die Verfassungsbeschwerde NRW, Herr Rechtsanwalt Robert Hotstegs diskutierte auf dem Podium mit.

Hier einige Impressionen und Eindrücke von der Veranstaltung: