Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki gab der „Passauer Neuen Presse“ (Mittwoch-Ausgabe) das folgende Interview. Die Fragen stellte Andreas Herholz.
Frage: Herr Kubicki, Wirbel um eine hohe Parteispende an die AfD. Fraktionschefin Alice Weidel steht in der Kritik. Die Bundestagsverwaltung fordert Aufklärung. Liegt hier ein Verstoß gegen das Parteiengesetz vor?
Kubicki: Wenn es zutrifft, dass ein Schweizer Unternehmen 132 000 Euro gestückelt auf ein Konto des Kreisverbands Bodensee der AfD überwiesen hat, in dem Fraktionschefin Alice Weidel stellvertretende Kreisvorsitzende ist, wäre das ein Verstoß gegen das Parteiengesetz. Dort heißt es, dass eine solche Spende aus dem Nicht-EU-Ausland entweder sofort zurücküberwiesen werden muss oder dem Bundestagspräsidenten unverzüglich auszuhändigen ist, spätestens mit Abgabe des Rechenschaftsberichts. Spätestens am 30. September hätte die AfD die 132 000 Euro an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble aushändigen müssen. Dass dies unterblieben ist, hat harte Konsequenzen. Die Spende ist der AfD rechtlich gesehen zugeflossen, und sie hat sie vermutlich auch falsch verbucht. Die AfD hat damit gegen das Parteiengesetz verstoßen. Die Partei muss die 132 000 Euro abliefern und möglicherweise noch eine Strafzahlung leisten.
Frage: AfD-Fraktionschefin Alice Weidel sieht die Verantwortung bei ihrem Schatzmeister…
Kubicki: Natürlich ist der Schatzmeister zunächst einmal verantwortlich. Er ist auch rechtlich verpflichtet gegenüber der Bundestagsverwaltung. Aber selbstverständlich haftet die gesamte Partei und damit auch Alice Weidel. Wir diskutieren seit der CDU-Spendenaffäre unter Helmut Kohl und seit den Zahlungen von Jürgen Möllemann an die FDP die Bedingungen des Parteiengesetzes rauf und runter. Wenn jetzt die AfD-Fraktionschefin im Deutschen Bundestag erklärt, das sei ihr alles nicht bewusst gewesen, ist das ein Märchen. Sie ist darüber hinaus auch für ihren Kreisverband verantwortlich. Wenn da eine Großspende mit dem Hinweis „Wahlkampfspende für Alice Weidel“ eingeht, kann sie nicht so tun, als ginge sie das nichts an. Die AfD ist desavouiert. Wer im Bundestag stets erklärt, er halte sich an Recht und Gesetz und so eklatant gegen das Parteiengesetz verstößt, kann nicht mehr mit dem Finger auf andere zeigen.
Frage: Welche Konsequenzen muss es jetzt geben?
Kubicki: Frau Weidel muss, sollte sich der Verstoß gegen das Parteiengesetz bewahrheiten, die Konsequenzen tragen und zurücktreten. Die AfD wird nicht besonders glücklich darüber sein, wenn sie 132 000 Euro und womöglich noch eine weitaus höhere Strafzahlung leisten muss. Die fälligen Strafzahlungen können bis zum Dreifachen des Betrags ausmachen, der dem Bundestagspräsidenten geschuldet wird. Das würde für die AfD 396 000 Euro bedeuten. Dazu kommt der politische Schaden, den Frau Weidel angerichtet hat. Der Druck auf sie wird zunehmen. Aus ihrem eigenen Landesverband kommen ja bereits Rücktrittsforderungen. Jemand wie sie, der im Bundestag stets wie die Reinkarnation des Guten und der Rechtschaffenheit auftritt, hat jede Glaubwürdigkeit verspielt. Jetzt ist die Bundestagsverwaltung gefordert, den Sachverhalt vollständig aufzuklären und die entsprechenden Sanktionen durchzusetzen.
Frage: Die AfD steht schon länger wegen ihrer Parteifinanzen in der Kritik. Wird es da nicht Zeit für eine umfassende Prüfung?
Kubicki: Es ist an der Zeit, die Finanzströme der AfD genauer zu untersuchen. Das betrifft auch die Zeitungen, die aus dem Ausland finanziert und im Bundestagswahlkampf an alle Haushalte verteilt worden sind, um für die AfD zu werben. Die Rechenschaftsberichte müssen genau durchleuchtet und die Verantwortlichen noch einmal gehört werden. Das ist zwingend notwendig. Aber wir werden noch mehrere Monate damit zu tun haben, allein schon wegen der Fristen für die Stellungnahmen der AfD. Alles muss sorgfältig geprüft und ausgewertet werden, damit eine Verwaltungsentscheidung getroffen werden kann, die auch vor Gericht Bestand haben muss.
Text- und Bildquelle portal liberal