Paul und Lenzen: Startschuss für eine echte Ausbau-Offensive

F. v. l. n. r: Stefan Lenzen, Stephan Paul

Der Landtag hat am 30.06.2021 die Novelle zur Landesbauordnung beschlossen.

Stephen Paul, Sprecher für Heimat, Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung der FDP-Landtagsfraktion: „Unser Ziel ist, immer mehr Menschen zu ermöglichen so zu wohnen, wie sie es wünschen. Mit der Novelle der Bauordnung wird das Bauen von neuen Wohnungen weiter vereinfacht. Die Baukosten halten wird dabei immer im Blick.

Kernstück unserer Reform ist die Einführung einer Innovationsklausel: Damit werden Potenzialflächen für neue Wohnungen aktiviert, etwa in Nordlagen oder bei Dachaufbauten. Die baurechtlichen Vorgaben wie Statik, Sonnenlicht müssen dabei zwar eingehalten werden, können jedoch von innovativen Ingenieuren und Architekten auf neue, unkonventionelle Weise realisiert werden. Dadurch stärken wir die Ausbau- und Umbaukultur – ganz ohne weitere Bauflächen in Anspruch nehmen zu müssen, die inzwischen gerade in den Großstädten sehr rar sind. Weiterhin machen wir es einfacher, Dachgeschosse mit Gauben auszubauen. Dort, wo die Kommunen eine entsprechende Satzung erlassen, können künftig Handwerkerinnen und Handwerker die Dachaufbauten selbständig planen und bauen.

Das geht in dem Fall ohne neues Genehmigungsverfahren und ohne die Beteiligung eines Architekturbüros. Als NRW-Koalition arbeiten wird daran, die Kosten für Wohnen und Bauen zu dämpfen und zu senken. Denn nur bei geringen Baukosten kann neuer, günstiger Wohnraum entstehen. Im bisherigen Gesetzesentwurf war für bestimmte Parkplätze, die ab 2022 neu errichtet werden, eine Carportpflicht vorgesehen, damit dort Solaranlagen auf dem Dach realisiert werden können. Das hätte sich jedoch der Bau von Wohnungen verteuert, denn ein Solar-Carport ist etwa so teuer wie ein Tiefgaragenplatz. Damit sich bei dem Thema kein Widerspruch zwischen Wohnen und Umweltschutz auftut, nehmen wir die Parkflächen von Wohngebäuden aus.“

Stefan Lenzen, Sprecher für Arbeit und Soziales der FDP-Landtagsfraktion: „Wir haben schon mit der Landesbauordnung 2018 einen Paradigmenwechsel bei der Barrierefreiheit eingeleitet. Seitdem müssen alle Wohnungen in Neubauten der Gebäudeklassen 3 bis 5 barrierefrei sein. Besonders die Sozialverbände haben uns in der Anhörung zu dem Gesetzesentwurf gebeten, an diesem Standard festzuhalten. Deswegen haben wir in der Begründung des Gesetzes klargestellt, dass auch künftig die bekannten und etablierten DIN-Normen für das barrierefreie Bauen gelten. Die Novelle bringt zudem weitere Verbesserungen mit sich. Öffentlich zugängliche Gebäude und Anlagen müssen barrierefrei sein. Künftig kann man einen Treppenlift in seine Wohnung einbauen, ohne die Bauaufsicht um Erlaubnis bitten zu müssen. Mit Ausnahme von Einfamilienhäusern müssen Wohngebäude mit mehr als drei Geschossen grundsätzlich über einen Aufzug verfügen.“

Text- und Bildquelle sowie Rechte: FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen


Landtag NRW: Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018